Okt 13
Köln – Immer mehr Anwälte haben in den letzten Jahren elektronische Akten eingeführt, um von den Vorteilen einer digitalen Dokumentenhaltung zu profitieren: zeitsparende Aktensuche, höhere Zugriffsgeschwindigkeit, mehr Mobilität durch zeitlich unbegrenzten Zugriff von verschiedenen Orten aus, bessere Kooperation von Anwälten auf überregionaler oder internationaler Ebene und Einsparung von Archivraum und -kosten. Eine Definition der elektronischen Anwaltsakte als neues Medium forderte Rechtsanwalt Prof. Helmuth Jordan, Stuttgart, auf der diesjährigen DMS EXPO. Den Artikel lesen Sie hier.


